Die Teilnahme am Ferienlager geschieht auf eigenen Wunsch, oder auf Wunsch der Erziehungsberechtigten.
Alle Teilnehmer müssen schriftliche Einwilligungen für die verschiedenen Aktivitäten (Erlaubnis für Baden, Klettern, Paddeln, Höhlenerkundungen, Campen etc.) sowie die Genehmigung zur Zeckenentfernung und zum Fotografieren vor Reisebeginn unterschrieben bei der Kanu Aktiv Tours GmbH einreichen (kommen zusammen mit der Reservierungsbestätigung).
Der Teilnehmer muss sich zum Reisebeginn im einwandfreien gesundheitlichen Zustand befinden.
Alle Teilnehmer sind durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung für alle Aktivitäten abgesichert. Bei Beschädigungen oder Abhandenkommen von mitgebrachten elektronischen Geräten, wie Handys, Smartphones, Tablets etc. wird keine Haftung übernommen.
Teilnehmer, die sich den Anweisungen der Trainer und Betreuer wiederholt widersetzen, werden von der Veranstaltung auf Kosten der Eltern ausgeschlossen und müssen umgehend abgeholt werden. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr erfolgt nicht!
Erkrankt ein Teilnehmer, so werden unsere Mitarbeiter den Arztbesuch organisieren. Muss im Zusammenhang damit eine Abreise erfolgen, so kann eine Teilrückerstattung erfolgen.
Werden durch einen der Teilnehmer Schäden an Dritten zugefügt, muss der Schaden von dem Erziehungsberechtigtem der jeweiligen Person beglichen werden.
Von Besuchen durch die Elternteile am Veranstaltungsort raten wir ab. Bitte weisen Sie uns auf Besonderheiten Ihrer Teilnehmer vor der Anmeldung hin. Werden Dinge verschwiegen, die den reibungslosen Ablauf gefährden, wird dieser Teilnehmer auf Ihre Kosten nach Hause geschickt. Die Teilnahmegebühr wird dann nicht zurück erstattet.